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Donnerstag, 26. August 2021

Amoklauf

Dämonenkiller Band 7 (Vampir-Horror-Roman 47)

Amoklauf

von Neal Davenport (Kurt Luif)

Nach seinen beiden Abenteuern in New York, kehrt der Dämonenkiller Dorian Hunter nach London zurück, wo er vom Leiter der Inquisitionsabteilung, einen neuen Auftrag erhält. 

In Brunei (Malaysien) ist ein Mann namens Harry Richardson Amok gelaufen, der dabei mehrere Menschen getötet und verletzt hat, bis er schließlich tot zusammen gebrochen ist.

Da die Leiche nach dem Amoklauf spurlos verschwunden ist, vermutet der Leiter der Inquisitionsabteilung, dass Dämonen hinter dem Vorfall stecken.

In Brunei-City angekommen, lernt Dorian Hunter mit dem Sohn Anthony, den beiden Töchtern Barbara und Gloria sowie der Witwe Grace Richardson, den Rest der Familie nach und nach kennen. 

Als der Dämonenkiller erfährt, dass sich Harry Richardson vor seinem Amoklauf bei seinem Hausarzt Dr. Jerome Hewitt (einem von seinen Brüdern) einer Blutentnahme unterzogen hat, schrillen bei Dorian Hunter alle Alarmglocken. 

Und nachdem auch Anthony Richardson, Grace Richardson sowie Barbara Richardsons Verlobter William March ebenso zu Amokläufern geworden sind, muss der Dämonenkiller schnell handeln...

  • Erschienen am 31. Dezember 1973
  • Titelbild: Karel Thole
  • Dorians Bruder Jerome Hewitt wird von Asmodis aus der Schwarzen Familie ausgestoßen und in einen Freak verwandelt
  • Erster Roman der Serie, der in der Ich-Form geschrieben wurde

Beim Lesen des "DÄMONENKILLER"-Romans "AMOKLAUF" erwartet die Leser der Horror-Serie eine 'kleine' Umstellung. Denn der Roman von KURT LUIF ist in der Ich-Form geschrieben, was nicht nur zu Beginn der Handlung etwas störend wirkt. 

Aber auch sonst ist der gewöhnungsbedürftige Roman von Kurt Luif nicht unbedingt das Gelbe vom Ei. 

Denn abgesehen von den vielen Leichen in "AMOKLAUF" hinterlässt aber auch  das Ende des Roman, indem Dorians Bruder Jerome Hewitt nicht getötet wird, sondern von Asmodis zur Strafe für sein Versagen aus der Schwarzen Familie gestoßen und in einen Freak verwandelt wird, keinen nachhaltigen oder bleibenden Eindruck. 

So haben die Leser der Serie also im Grunde auch nichts verpasst, wenn sie den Horror-Roman nicht gelesen haben sollten. 

Das einzige 'Interessante' an dem Roman, ist die Tatsachen, dass der "DÄMONENKILLER"-Roman "AMOKLAUF" von Kurt Luif (neben drei weiteren Romane der Serie - Bände 104, 115 und 121) 1977 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdete Schriften auf den Index gesetzt und damit in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen wurde. 

"Entscheidung Nr.2639 (Pr. 70/76). In ihrer 238. Sitzung am 10. Februar 1977 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in der Besetzung mit: Vorsitzender: Leitender Regierungsdirektor R. Stefen; Gruppenvertreter: Frau R. M. (Kunst), Herr R. de J. (Literatur), Frau S. (Buchhandel), Verlagsleiter Dr. F. K. (Verleger), Herr M. G. (Jugendverbände), Psychagoge H. W. (Jugendwohlfahrt), Frau Dr. U. H. (Lehrerschaft), Dr. F. U. (Kirchen); Länderbeisitzer: Sozialrat H.-D. W. (Berlin), Diplom-Bibliothekar W. R. (Bremen), Oberschulrat D. G. (Hamburg) auf Antrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 1976 wie folgt entschieden:

Die Druckschrift Der Dämonenkiller Nr. 7, Vampir-Horror-Roman Nr. 47, „Amoklauf“ von Neal Davenport, Erich Pabel Verlag KG, Rastatt, ist in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufzunehmen.

Das Heft war antragsgemäß zu indizieren. Es ist geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu verwirren, wie das Tatbestandsmerkmal "sittlich zu gefährden" in §1 Abs. 1 Satz 1 GjS auszulegen ist. Das Zwölfer-Gremium hat sich den überzeugenden Ausführungen des Antragstellers angeschlossen.

Ausnahmetatbestände nach §1 Abs.2 GjS wurden nicht geltend gemacht und lagen offensichtlich auch nicht vor. Ein Fall geringerer Bedeutung konnte nicht angenommen werden.

Wie dieser Fall zeigt, ist die "Ausremittierung" solcher Hefte kein sicherer Beweis dafür, daß keine Hefte mehr zum Verkauf angeboten werden. Schon gar nicht schließt die "Ausremittierung" bei solchen Heften die Weitergabe und den Umtausch solcher Hefte aus. Dies vor allem gilt es durch die Indizierung zu unterbinden. Außerdem stand der Ausnahme eines Falles von geringerer Bedeutung die Schwere der vom Heft ausgehenden Jugendgefährdung entgegen."

© by Ingo Löchel


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